EEG-Umlage als Kostentreiber?

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Am 15.Oktober ist der jährliche Stichtag an dem die Höhe der EEG Umlage für das nächste Jahr von den Übertragungsnetzbetreibern(ÜNB) verkündet wird. Bereits Wochen vorher ranken sich Gerüchte um die künftige Höhe der neuen Umlage, die zwar praktisch immer daneben liegen, aber dennoch große Diskussionen um die für Endverbraucher obligatorische Abgabe auslösen. Um die wirklichen Kosten der EEG-Umlage zu beziffern benötigt man einen Einblick in das nicht immer ganz einfache Umlagesystem.

Die EEG-Umlage besteht seit 2003 und soll die Förderung von Erneuerbaren Energien Anlagen als Aufschlag auf den Strompreis gerecht auf alle Verbraucher wälzen. Doch das passiert längst nicht mehr so fair und transparent, wie es ehemals mal angedacht war.

 

Die Anschubfinanzierung für die erneuerbaren Energien hat große Erfolge erzielt. Besonders Photovoltaik und Windkraftanlagen können mittlerweile Stromgestehungskosten unter 10 Cent aufweisen und sind somit weitestgehend an den Markt herangeführt worden und aus dem Stromgesamtsystem kaum mehr wegzudenken. Doch trotz alledem entstanden in den letzten Jahren hohe Umlagekosten, die aktuell ca 20Mrd Euro betragen, die über die Letzverbraucher sozialisiert werden. Doch was nützt ein soziales Prinzip, wenn nicht alle mitmachen..

 

AusgleichMechV und sinkende Strompreise

 

Entscheidendes Kriterium ist der Umlagemechanismus, der die zu verteilenden Kosten definiert. Das frühere EEG-System bis 2009 sah einen physikalischen und finanziellen Ausgleich der EEG-Mengen vor.

2009 wurde die sogenannte Ausgleichmechanismusverordnung verabschiedet, die anfangs kaum beachtet wurde, aber zu extremen Unterschieden in der Berechnung der Umlagekosten führt. Was war passiert? Das neue System brachte einen Vermarktungszwang für die erneuerbaren Energien mit sich, d.h. diese mussten von nun an über die Börse vermarktet werden und die zu wälzenden Kosten definierten sich jetzt vereinfacht als: Vergütungssatz minus Börsenpreis.

Das hört sich noch nicht dramatisch an, führt aber im Preissystem von Angebot und Nachfrage(plötzlich viel mehr Angebot bei gleicher Nachfrage) zu einem deutlichen Verfall der Börsenpreise bei zukünftig steigender EEG-Umlagen. Jede neu gebaute EE-Anlage führte also nicht hauptsächlich durch die Einspeisevergütung zu höheren Kosten, sondern durch die indirekte Entwertung des Gesamtbörsenpreises.

 

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Befreiung stromintensiver Unternehmen

 

Ein weiteres Problem ist die Verteilung der zu wälzenden Gesamtkosten. Ein rundum faires System würde die Kosten für jede verbrauchte Kilowattstunde erheben, die aktuelle Regelung beinhaltet aber die in den letzten Jahren noch stärkere Befreiung von Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen(stromintensive Unternehmen). Dabei ist die immer wieder zitierte internationale Wettbewerbsfähigkeit überhaupt kein Kriterium für eine Befreiung, sondern lediglich die Höhe des Stromverbrauchs (>1Mio kWh) und ein Anteil der Stromkosten an der gesamten Bruttowertschöpfung (>14%). Diese Befreiungen gingen durch eine starke Entschärfung der Antragsbedingungen von 979 Unternehmen auf ca. 2000 Unternehmen in die Höhe. Der privilegierte Letztverbrauch ist von 75TWh in 2011 stückweise auf 85TWh 2012 bis auf 95TWh in 2013 angestiegen. Nach Berechnungen beträgt dieser Befreiungstatbestand ca. 1,4 Cent der EEG-Umlage, die zusätzlich verteilt werden muss.  

Fazit:

 

Die EEG-Umlage steigt im Jahr 2014 um knapp 1 Cent und damit um etwa 20%. Der eigentliche Zubau im Jahr 2014 nur ca. 0,20 Cent aus. Weitere Faktoren sind die Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen, die ca. 0,35 Cent betragen. Der (durch die erneuerbaren Energien) stark gesunkene Börsenpreis und die Liquiditätsreserve tun ihr Übriges.

Ohne eine Änderung des Strommarktdesigns und der starken Befreiungen für stromintensive Unternehmen ist eine weitere Erhöhung der EEG Umlage leider auch ohne starken Zubau vorprogrammiert.

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