Energieauditpflicht 2019

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Seit 2015 ist jedes Nicht-KMU (kleines und mittelständisches Unternehmen) gesetzlich verpflichtet alle vier Jahre einen Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen. Die Norm stellt dafür ein systematisches Verfahrensschema zur Verfügung, welches als Ergebnis Einsparpotenziale ermittelt und quantifiziert. Im Rahmen der Auditierung wird eine Bestandsaufnahme, sowie eine Bewertung dieser durchgeführt. Zusammen mit dem auditierten Unternehmen erarbeitet der Energieauditor darauf basierend Maßnahmen zur Energieoptimierung.

Die EU hat sich Ende der 2000er Jahre als Ziel gesetzt im Jahr 2020 20% weniger Primärenergie zu verbrauchen, als unter Annahme gleichbleibender Entwicklungen für 2020 prognostiziert wurde. Dabei spielt die Motivation dem Klimawandel entgegen zu wirken ein große, aber nicht die einzige Rolle. Eine Steigerung der Energieeffizienz bietet darüber hinaus eine Reihe wirtschaftlicher und politischer Vorteile: So ist die EU zum einen nach wie vor zu großen Teilen von Energieimporten in Form von beispielswiese Öl und Gas abhängig.  Eine größere Unabhängigkeit wirkt sich also auch positiv auf die Versorgungssicherheit aus. Daneben sind energieeffiziente Unternehmen, gerade im internationalen Vergleich, durch den gewonnenen Energiekosten- und Imagevorteile wettbewerbsfähiger.

 

Nicht-KMU müssen seit 2015 regelmäßig alle 4 Jahre ein Energieaudit durchführen

In Folge der EU Richtlinie 2012/27/EU wurden daher neue Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz erarbeitet. Unter anderem sind seit 2015 Nicht-KMUs verpflichtet Energieaudits in einem vier Jahres-Turnus durchzuführen. Ob es sich bei Ihrem Unternehmen noch um ein KMU handelt, lässt sich anhand zweier Kriterien prüfen: 
 

    • Beschäftigt ihr Unternehmen  mehr als 250 Mitarbeiter oder
    • hat zwar weniger als 250 Mitarbeiter, aber einen höheren Jahresumsatz als 50 Mio. € und mehr als 43 Mio. € Jahresbilanzsumme,

dann handelt es sich nicht mehr um ein kleines oder mittelständisches Unternehmen. Für eine stichhaltige Prüfung stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung, da auch Sonderfälle auftreten können. Unter anderem gestaltet sich die Prüfung von verbundenen oder (halb)staatliche Unternehmen umfassender. Eine Prüfung durch einen Innostrom-Energieauditor kann daher hohe Strafzahlungen in Folge fälschlicherweise nicht durchgeführter Energieaudits verhindern.

Von der Energieauditpflicht ausgenommen sind außerdem Unternehmen, welche bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN  EN 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN 14001 oder EMAS eingeführt haben.

 

Auch KMU können profitieren

Unter Umständen kann sich ein Energieaudit allerdings auch für kleine und mittelständische Unternehmen rentieren. Insbesondere bei energieintensiven Unternehmen kann sich ein erhebliches Sparpotential durch Energieeffizienzmaßnahmen ergeben. Zusätzlich können Unternehmen des produzierenden Gewerbes einen Teil der Stromsteuer nach §10 StromStG und §55 EnergieStG erlassen bekommen, wenn sie eine Energieauditierung nachweisen  - was allerdings im Einzelfall genauer zu prüfen ist.

 

Ablauf des Energieauditprozesses

Ein typischer Auditierungsprozess folgt festgelegten Regularien, welche wir Ihnen in folgender Abbildung zeigen:

 

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Letztlich entscheiden Sie zu großen Anteilen über die Tiefe des Energieaudits 

Der Gesetzgeber gibt für den Energieaudit vor allem Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen vor. So müssen mindestens 90 % der Energieverbräuche des auditierten Unternehmens umfassender geprüft werden. Welche Tiefe der Energieaudit letztlich umfassen soll, wird allerdings vom Auditor gemeinsam mit dem Kunden festgelegt. Je nach Zielsetzung kann sich vorwiegend auf bereits vorhandene Daten (z.B. Stromabrechnungen, Lastgänge etc) oder konkrete Messungen gestützt werden.  Für energieintensive Unternehmen oder solche, welche den Energieaudit als Sprungbrett zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 nutzen wollen, lohnt es sich daher mehr ins Detail zu gehen, als es die Mindestanforderungen vorschreiben.

 

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine Prüfung zur Pflicht der Durchführung eines Energieaudits wünschen oder mit uns Ihr Audit durchführen möchten. Wir verfügen über Erfahrung in der Durchführung von Audits in verschiedenen Branchen, wie Produktionsunternehmen, Bürobetrieb, Baugewerbe, Immobilienwirtschaft und weitere. 

 

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