Strommarkt

Das Osterpaket kommt ... spät

Eine Reform des EEG lies lange auf sich warten. Nun gibt es aber endlich Planungssicherheit für alle Beteiligten, das neue EEG ist zusammen mit einigen anderen Gesetzen in Kraft getreten und ändert einige Voraussetzungen für die Erbauer von erneuerbaren Anlagen. Auch wenn weiterer Ausbesserungsbedarf besteht, sollte dieses Gesetz der Energiewende wieder einen ordentlichen Schub verleihen. 

Mieterstrom für Innenstädte

viele Dachflächen in Deutschland sind nach wie vor energetisch ungenutzt. Dabei gibt es viele Möglichkeiten die riesigen Flächen nutzbar zu machen! Neben Dachterrassen, sind vor allem Dachbegrünungen und Photovoltaikanlagen die erste Wahl für mehr Umweltschutz. Insbesondere das Potential von Photovoltaikanlagen auf Dächern kann dabei kaum unterschätzt werden:

Mehrwertsteuersenkung

Zum 1.7.2020 trat die Senkung der allgemeinen Mehrwertsteuersätze für ein halbes Jahr in Kraft. Da die Gesetzesänderung sehr kurzfristig verabschiedet worden ist, gab es zur Einführung einige Unklarheiten in Bezug auf die Umsetzung der Absenkung, die sich aber nun Stück für Stück auflösen.

Energieauditpflicht 2019

Seit 2015 ist jedes Nicht-KMU (kleines und mittelständisches Unternehmen) gesetzlich verpflichtet alle vier Jahre einen Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen. Die Norm stellt dafür ein systematisches Verfahrensschema zur Verfügung, welches als Ergebnis Einsparpotenziale ermittelt und quantifiziert. Im Rahmen der Auditierung wird eine Bestandsaufnahme, sowie eine Bewertung dieser durchgeführt. Zusammen mit dem auditierten Unternehmen erarbeitet der Energieauditor darauf basierend Maßnahmen zur Energieoptimierung.

Regionalstromzertifikate für EEG-Anlagen

Um regionale Stromerzeugung und deren regionalen Verbrauch zu fördern hat der Gesetzgeber das Umweltbundesamt beauftragt mit Wirkung zum 01.01.2019 ein Regionalnachweisregister für EEG-förderbare Anlagen anzubieten. Anlagenbesitzer können demnach für ihren nach § 20 EEG direkt vermarkteten Strom Regionalnachweise beim Umweltbundesamt beantragen. Für den Verbraucher regionalen Stroms ist so transparent ersichtlich, dass er durch eine EEG-förderbare Anlage aus einem Umkreis von etwa 50 km versorgt wird.

Das Mieterstrommodell

Erstmals haben Bewohner von Mietwohnungen die Möglichkeit vollumfänglich an der Energiewende teilzunehmen. Das Mieterstrommodell macht es erstmals möglich, dass Solarstrom in Mehrfamilienhäusern erzeugt und direkt genutzt werden kann. Und das zu einem günstigeren Bezugspreis, als aus dem Netz! 

 

Wie das geht möchten wir einmal kurz vorstellen.