Änderungen des §14a EnWG: Was Sie jetzt wissen müssen!

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Die jüngsten Änderungen des §14a EnWG, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind, haben erhebliche Auswirkungen auf die Verteilnetzbetreiber (VNB) und die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen.

 

Hauptänderungen des §14a EnWG

  1. Keine Ablehnung von Anschlüssen: Der Netzbetreiber darf den Anschluss von Wärmepumpen oder neuen privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern.
  2. Reduzierung der Netzbelastung: Im Gegenzug darf der Netzbetreiber, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes reduzieren, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmt“.
  3. Netzzustandsermittlung: Diese Maßnahme leitet sich von der Netzzustandsermittlung ab. Diese stellt die aktuelle Netzauslastung anhand von Echtzeit-Messwerten dar.
  4. Mindestleistung: Eine Mindestleistung muss immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können.
  5. Keine vollständigen Abschaltungen: Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig.
  6. Direkte Ansteuerung durch den Netzbetreiber: Verbraucherinnen und Verbraucher können einzelne Anlagen direkt vom Netzbetreiber ansteuern lassen.

Auswirkungen auf den VNB

  • Möglichkeit, einzelne Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen auf eine Leistung von 4,2 kW zu drosseln
  • VNB darf den Bezug für die Dauer der konkreten Überlastung auf bis zu 4,2 kW senken
  • VNB muss eine zügige Digitalisierung der Niederspannungsnetze inklusive Erhebung von Echtzeit-Messwerten durchführen.
  • VNB darf den Anschluss von Wärmepumpen oder neuen privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern
  • VNB darf jedoch, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes reduzieren, indem sie den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmen“

 

Unser Dienstleistungsangebot

Wir wissen, dass diese Änderungen eine Herausforderung darstellen können. Deshalb sind wir hier, um Ihnen zu helfen! Unser Team von Experten bietet eine umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Regelungen. Wir helfen Ihnen bei der Digitalisierung Ihrer Niederspannungsnetze, der Erhebung von Echtzeit-Messwerten und der Umsetzung weiterer Gesetzänderungen.

Mit unserer Hilfe können Sie sicherstellen, dass Sie den Anforderungen des geänderten §14a EnWG gerecht werden und gleichzeitig die Netzstabilität gewährleisten. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft der Energieversorgung gestalten!

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