Strompreisbremse kommt, aber erst ab 01.03.2023 !
Die Strompreisbremse gilt für Sie im Jahr 2023. Der Staat deckelt die Energiepreise.
Liebe Kunden,
wir wünschen Ihnen einen frohes neues Jahr 2023!
Wir hoffen weiterhin in Energiefragen Ihr kompetenter und persönlicher Ansprechpartner zu sein!
Weiterhin möchten wir an dieser Stelle noch einmal über die „Strompreisbremse“ der Bundesregierung informieren. Diese tritt am 01.03.2023 in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 01.01. 2023. Sie erhalten damit für 80 % ihres Basisstromverbrauchs einen gedeckelten Preis von 40 ct/kWh. Der Basisstromverbrauch orientiert sich an Ihrem Vorjahresstromverbrauch und gilt bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh. Um die Unternehmen mit großen Stromverbrauch (> 30.000 kWh) zu unterstützen wird deren Netto-Arbeitspreis für 70 % des historischen Verbrauchs auf 13 ct/kWh gedreckelt.
Vereinbarter Arbeitspreis im Jahresvertrag 52,43 ct/kWh
Referenzpreis Strompreisbremse 40,00 ct/kWh
Einsparung 12,43 ct/kWh
Jahresverbrauch (2022) 3.500 kWh
Entlastungskontingent (80%) 2.800 kWh
Entlastungsbetrag (0,1243 € * 2.800 kWh) 348,04 €
Jahreskosten ohne Entlastung 1.925,05 €
Jahreskosten mit Entlastung 1.577,01 €
Rechenbeispiel für Letztverbraucher über 30.000 kWh Jahresverbrauch:
Vereinbarter Arbeitspreis Gewerbetarif 51,24 ct/kWh
Referenzpreis Strompreisbremse 13,00 ct/kWh
Netzentgelte, Steuern & Umlagen 11,345 ct/kWh
Arbeitspreis Gewerbetarif mit SPB 24,345 ct/kWh
Einsparung 28,575 ct/kWh
Jahresverbrauch (2021) 40.000 kWh
Entlastungskontingent (70%) 28.000 kWh
Entlastungsbetrag (0,28575 € *28.000 kWh) 8.001,00 €
Jahreskosten ohne Entlastung 20.4096 €
Jahreskosten mit Entlastung 12.495 €
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu!
Weitere Informationen zu dieser Thematik erhalten Sie auf: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002
Ihr Innostrom Team