Zum 1.7.2020 trat die Senkung der allgemeinen Mehrwertsteuersätze für ein halbes Jahr in Kraft. Da die Gesetzesänderung sehr kurzfristig verabschiedet worden ist, gab es zur Einführung einige Unklarheiten in Bezug auf die Umsetzung der Absenkung, die sich aber nun Stück für Stück auflösen.
Zum 1.7.2020 trat die Senkung der allgemeinen Mehrwertsteuersätze für ein halbes Jahr in Kraft. Da die Gesetzesänderung sehr kurzfristig verabschiedet worden ist, gab es zur Einführung einige Unklarheiten in Bezug auf die Umsetzung der Absenkung, die sich aber nun Stück für Stück auflösen.
Die für jeden unvorhersehbare und mit zahlreichen Einschnitten verbundene Corona-Pandemie hat 2020 die ganze Welt in Atem gehalten. Während aktuell kaum nützliche Prognosen für die Zukunft abgegeben werden können, musste zumindest von politischer Ebene ein deutliches Signal in Richtung Wirtschaft und vor allem in Richtung der einzelnen Menschen gesendet werden. Die Bundesregierung hat sich deshalb zu zahlreichen Hilfen entschieden, Eine Maßnahme ist die temporäre Absenkung der allgemeinen Mehrwertsteuersätze zwischen 1.7.2020 - 31.12.2020 von 19% auf 16% und des verminderten Satzes von 7% auf 5%.
Ziel dieser Maßnahme ist eine Verminderung der Steuerlast auf Ge- und Verbrauchsgüter und die Ankurbelung der Konjunktur durch Vorziehen von Investitionen in der Bevölkerung. Dies kann aber natürlich nur geschehen, wenn Unternehmen die verringerte Umsatzsteuer auch an Ihre Kunden weitergeben. Gerade bei runden Festpreisen im Einzelhandel, besteht die Gefahr, dass die Steuermaßnahmen sonst nicht beim Bürger ankommen und in den Unternehmen hängen bleiben, welche in dieser Zeit nur noch 16% Umsatzsteuer zahlen.
Was den Strombezug von Innostrom betrifft, können unsere privaten und gewerblichen Kunden sicher sein, dass wir die Umsatzsteuersenkung in voller Höhe weiterreichen und sich die Kosten für den Strombezug, bei gleich bleibender Verbrauchsmenge, für Sie verringern werden. Da die Verringerung immer auf den Lieferzeitraum (nicht den Tag der Rechnungsstellung) gewährt wird, werden Ihre Zählerstände zum Stichtag 30.6. zurück gerechnet. Sie bekommen somit bis Ende Juni 19% und ab 1.Juli 16% Mehrwertsteuer auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.
Unterjährige Zählerstände können Sie uns selbstverständlich mitteilen. Kommen Sie bei Rückfragen gerne per Email oder unsere bekannten Rufnummern auf uns zu.