Regionalstromzertifikate für EEG-Anlagen

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Um regionale Stromerzeugung und deren regionalen Verbrauch zu fördern hat der Gesetzgeber das Umweltbundesamt beauftragt mit Wirkung zum 01.01.2019 ein Regionalnachweisregister für EEG-förderbare Anlagen anzubieten. Anlagenbesitzer können demnach für ihren nach § 20 EEG direkt vermarkteten Strom Regionalnachweise beim Umweltbundesamt beantragen. Für den Verbraucher regionalen Stroms ist so transparent ersichtlich, dass er durch eine EEG-förderbare Anlage aus einem Umkreis von etwa 50 km versorgt wird.

Um regionale Stromerzeugung und deren regionalen Verbrauch zu fördern hat der Gesetzgeber das Umweltbundesamt beauftragt mit Wirkung zum 01.01.2019 ein Regionalnachweisregister für EEG-förderbare Anlagen anzubieten. Anlagenbesitzer können demnach für ihren nach § 20 EEG direkt vermarkteten Strom Regionalnachweise beim Umweltbundesamt beantragen. Für den Verbraucher regionalen Stroms ist so transparent ersichtlich, dass er durch eine EEG-förderbare Anlage aus einem Umkreis von etwa 50 km versorgt wird.

Spätestens die UN-Klimakonferenz in Kattowitz vergangenen Herbst zeigte sehr deutlich, wie stark die Energiewende in Deutschland zuletzt ins Stocken geriet. Daher muss der Ausbau erneuerbarer Energien wieder stärker vorangetrieben werden, um das von der Bundesregierung gesteckte Ziel eines 80 %-igen erneuerbaren Stromverbrauchs im Jahr 2050 zu erreichen.  

Herausfordernd gestaltet sich dabei nicht nur der Ausbau von Wind- und Solarkraftwerken, sondern auch die Verstärkung des Übertragungsnetzes. Diese liegt derzeit weit hinter den im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) Ende der 2010er Jahre formulierten Erwartungen zurück. Die regelmäßig neu erstellten Netzentwicklungspläne der Übertragungsnetzbetreiber mussten daher in der Vergangenheit immer wieder stark an die Verzögerungen angepasst werden. So wurden bis Mitte 2018 nur lediglich 950 der 7.700 erforderlichen Kilometer Stromtrasse realisiert

Ohne ein stark verstärktes Netz kann allerdings die im Norden und Osten erzeugte Wind- und Solarenergie nicht in die großen Verbraucherzentren im Süden weitergeleitet werden. Zwar sind viele weitere Stromtrassen geplant, doch gibt es an vielen Orten Widerstand u.a. aus Politik, Anwohnern oder von Umweltschützern. Um die Akzeptanz für erneuerbare Energie und den damit einhergehenden Netzausbau in der Bevölkerung weiter zu stärken hat der Gesetzgeber das Umweltbundesamt (UBA) veranlasst mit dem 01.01.2019 ein Regionalnachweisregister (RNR) für EEG-förderbaren Strom anzubieten. Anlagenbetreiber erhalten dadurch die Möglichkeit ihren regional erzeugten und verbrauchten Strom zu zertifizieren. Für den Verbraucher entsteht Transparenz und ein regionaler Bezug zu seinem Stromprodukt. Die Hoffnung ist, dass die Energiewende dadurch weniger Abstrakt auf den Verbraucher wirkt, sondern vor der "eigenen Haustür" stattfindet.

Wird Energie in unmittelbarer Nähe zum Verbrauch erzeugt, entlastet dies außerdem das Übertragungsnetz. Neben diesen Effekten könnte das neue Nachweisregister auch den Bau neuer, kleinerer Erzeugungsanlagen in Verbrauchernähe, z.B. in Städten auf Dächern, fördern. 

 

Um seinen Strom regional zu vermarkten, muss sich der Anlagenbetreiber oder Händler zunächst im RNR des UBA registrieren. Die Registrierung erfolgt relativ unkompliziert über die Webseite des HKNR. Zu beachten ist, dass nur nach § 20 EEG direktvermarkteter Strom aus erneuerbaren Energien zertifiziert werden kann. Neu ist hierbei die Aufhebung des Doppelvermarktungsverbotes für regional zertifizierten Strom laut §5 Abs. 1 und 2 EEG, der es bisher verboten hat gleichzeitig eine Förderung zu erhalten und Ökostromzertifikate zu erzeugen. Im Gegenzug wird die EEG Vergütung für Strom, für den RNR-Zertifikate ausgestellt wurden, um 0,1ct/ kWh abgesenkt. Auch müssen sich Verbraucher und Erzeugungsanlage in derselben, nach § 79a EEG definierten Region befinden. Diese umfasst alle Postleitzahlengebiete des "belieferten Letztverbrauchers […], die sich ganz oder teilweise im Umkreis von 50 Kilometern um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Letztverbraucher den Strom verbraucht." Beispielhaft ist dies in der nebenstehenden Darstellung aufgezeigt.  

tl_files/Bilder/Regionalstromzertifikate_inkl. Ex- und Enklave.jpg

 

Im Falle einer mehrere Postleitzahlengebiete umfassenden Gemeinde, wird der 50 km Umkreis an der Außengrenze der Gemeinde angelegt.

Da diese Regelung strikt ausgelegt wird, können in besonderen Fällen Enklaven entstehen, welche zwar nicht vom 50 km Radius geschnitten werden, aber von geschnittenen PLZ-Gebieten eingeschlossen werden. Ebenso können Exklaven auftreten, wenn ein Postleizahlengebiet aus mehreren einzelnen geographischen Gebieten besteht. In jedem Fall empfiehlt sich eine individuelle Prüfung mit dem RNR-Kartenclient des UBA, welcher unter www.hknr.de verfügbar ist.

 

Noch ist die gesetzliche Grundlage allerdings erst seit Kurzem in Kraft getreten und das Regionalnachweisregister wird wenig genutzt. Ob der Kunde das Angebot regional erzeugten Stromes überhaupt annimmt, ist ebenfalls noch nicht absehbar. Umfragen in der Vergangenheit haben leider immer wieder ein Paradoxon gezeigt: Stromkunden im privaten Bereich würden zwar gerne umweltschonenden Strom beziehen, tun dies allerdings nicht. Als Gründe werden u.a. die höheren Kosten, mangelndes Vertrauen in das Stromprodukt oder schlicht Unwissenheit angeben. Auch bisherig eingeführte Zertifizierungen und Gütesiegel haben daran wenig geändert. 

 

Trotzdem finden wir das Konzept des regional erzeugten Stromes sehr gut, da es viele Chancen für die Energiewende bietet. Wir werden die kommenden Entwicklungen gespannt beobachten! 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Seite des Umweltbundesamtes zum Herkunftsnachweisregister: https://www.hknr.de/Uba

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